Service

Service

Ihr neuer Ofen will aufgestellt und angeschlossen sein - dabei lassen wir Sie nicht allein!

Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Standortes, bei der Berechnung der notwendigen Heizkapazitäten sowie der Einhaltung der umwelt- und sicherheitstechnischen Vorschriften.

Neben Verkauf und Beratung bieten wir Ihnen umfassenden Rundum-Service:

  • Vorort-Beratung und Planung bei Ihnen zu Hause
  • Aufstellung und Montage
  • Organisation der Abnahme durch den zuständigen Kaminkehrer

Treten Sie mit uns in Kontakt – für Planung und Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

BImSchV

Service - BImSchV

Zukunftssichere Wärme

Die BImSchV (BundesImmissionsSchutzVerordnung) regelt die Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Die novellierte BImSchV kommt in zwei Stufen und soll dem weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung (z.B. Feinstaub und Kohlenmonoxid) entgegenwirken. So müssen neue Feuerungsanlagen anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade einhalten.

Wen betrifft die novellierte BImSchV?

Die novellierte BImSchV gilt für alle Feuerungsanlagen ab 4 kW Wärmeleistung. Bisher lag die Grenze bei 15 kW. Beachten Sie also die geänderten Vorschriften, wenn Sie eine Einzelraumfeuerungsanlage (z.B. Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen, Herd) neu anschaffen.

Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten, können zeitlich unbegrenzt weiterbetieben werden. Bestehende Anlagen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, sollen ihrem Alter entsprechend schrittweise ab 31.12.2014 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Für bestimmte Anlagentypen gibt es Ausnahmen. Für alle Anlagen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden, gilt Stufe 2 mit verschärften Grenzwerten.

Datum auf dem TypschildZeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 198431. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 199431. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 201031. Dezember 2024

Um nachzuweisen, dass Ihre bestehende Anlage die Anforderungen des novellierten BImSchV erfüllt, gibt es verschiedenen Möglichkeiten:

  • Sie können eine "Typenbescheinigung des Herstellers" vorweisen (erhalten Sie vom Hersteller oder Erbauer der Anlage), die zeigt, dass der Anlagentyp die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten hat.
  • Sie lassen durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte prüfen. Regelmäßige Messungen sind jedoch nicht gefordert. Wir beraten Sie gern über die in Ihrem Fall günstigste Möglichkeit.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.bmub.bund.de unter dem Stichwort "BImSchV".

Holz

Service - Brennholz

Die richtige Wahl für ein gemütliches Feuer

Mit dem richtigen Brennmaterial lässt sich das Feuer guten Gewissens genießen. Wie gutes Brennholz beschaffen sein sollte, ist in der BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) genau beschrieben.

Naturbelassenes Holz ist nur zugelassen, wenn es lufttrocken ist – also mindestens zwei Jahre gelagert wurde: Dieses Holz ist trocken und hat eine Restfeuchte von ca. 20%, der Heizwert ist hoch und die Emissionen niedrig. Geringer Ascheanfall und ein rußfreier Feuerraum sind das sichtbare Ergebnis.

Jede Holzart verbrennt anders. Birke und Obsthölzer zeigen eine sehr schöne Flammenfarbe. Nadelhölzer geben rasch Wärme ab und sind bekannt für gemütliches Holzprasseln. Buchen- und Eichenholz haben eine lange Brenndauer. Verwenden Sie kleine Holzscheite – so steigern Sie nicht nur die Heizleistung, sondern erhalten auch ein schönes Flammenspiel. Beim Grundofen ist es ausreichend, nur zwei- oder dreimal täglich größere Mengen Holz nachzulegen.

Informationsbroschüre des Umweltbundesamtes zum Heizen mit Holz zum Download unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz

Natürlich heizen – gut für die Umwelt

Holz ist ein klimaneutraler Brennstoff: bei seiner Entstehung wird das CO2 gebunden, das bei der Verbrennung wieder freigesetzt wird. Der nachwachsende Rohstoff hilft, fossile und nicht regenerative Energieträger (wie Öl oder Gas) einzusparen.

Sie sollten jedoch streng darauf achten, Brennholz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu verwenden.

Dies garantiert das PEFC-Siegel:
PEFC ist die größte Institution zur Sicherstellung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft. PEFC ist in Deutschland das bedeutendste Waldzertifizierungssystem: Mit 7,5 Millionen Hektar zertifizierter Waldfläche sind bereits rund zwei Drittel der deutschen Wälder PEFC-zertifiziert.

Informationen und Einkaufstipps finden Sie hier.